Wann wird ein Gutachten benötigt?
Auch im friedlichen Verlauf eine Geschäftsentwicklung benötigen sowohl der Kaufmann als auch der Privatmann von technischen Sachverständigen Bewertungen, die er Finanzbehörden, Banken oder Partner vorlegen muss.
Zahlreiche Vorgänge des Wirtschaftslebens verlangen Gutachten.
In nicht streitbaren Angelegenheiten wird das Gutachten zur Entscheidungsgrundlage für beabsichtigte Transaktionen.
- Neugründung einer Firma
- Schenkung
- Finanzierung
- Förderung
- Umwandlung
- Zusammenführung
Privatgutachten im Rechtsstreit oder Konflikte
Ein Privatgutachten wird von einer Partei alleine in Auftrag gegeben und soll
- den angenommenen oder vermuteten Sachverhalt prüfen
- die Möglichkeiten einer Beweiserbringung klären
- eine Vorbereitung für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung schaffen
- die Gegenseite zu einer gewünschte Handlung bewegen
- die Gegenseite von einer unerwünschte Forderung abbringen
Beispiele
- Herr X vermietet Wohnungen, die Mieter Y bemerken eine Schimmelbildung und kürzt die Miete. Herr X möchte wissen woran die Schimmelbildung liegt und ob die Mietminderung gerechtfertigt ist.
- Frau A lässt ein Haus von der Firma B errichten und bemängelt die Ausführung.
Die Erfahrung lehrt, dass eine Auseinandersetzung früher oder später vor Gericht weitergeführt wird und, dass 70% der Gutachten dann auch auf dem Richtertisch landen.